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BVerwG, 05.04.1978 - 1 B 69.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtbeachtung eines Antrags auf Terminsverlegung - Erforderliche Begründung eines Antrags auf Terminsverlegung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.11.1977 - 335 IX 76
- BVerwG, 05.04.1978 - 1 B 69.78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BVerwG, 05.04.1978 - 1 B 69.78
Ob der verspätete Eingang des Schreibens vom Kläger zu vertreten war oder aber auf Verzögerungen bei der Postbeförderung oder bei der Entgegennahme durch das Gericht beruhte, die der Kläger nicht zu vertreten hat (BVerfGE 44, 302 [306]), läßt sich den Akten nicht entnehmen, weil sich der Briefumschlag mit Poststempel nicht bei ihnen befindet. - BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 6.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.04.1978 - 1 B 69.78
Es kann jedoch dahinstehen, weil der Antrag des schon in beiden Vorinstanzen anwaltlich vertretenen Klägers einen erheblichen Grund für die Terminsverlegung den § 173 VwGO in Verbindung mit § 227 ZPO voraussetzt, nicht ersichtlich gemacht hat (vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 6.61 - [DVBl. 1963, 672]).